Djinkpor, Essi Mawusé

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Seit Mitte des 12. Jahrhunderts galt die Ehe zwischen Christen und Heiden in der katholischen Kirche aufgrund von Impedimentum disparitas cultus (die Religionsverschiedenheit) gewohnheitsrechtlich als verboten. Dennoch war eine Eheschließung möglich, wenn der Partner vorher konvertierte. Bei Nichterfüllung dieses Gebots wurde die Heirat auch nach der bereits stattgefundenen Eheschließung für ungültig erklärt. In der mittelalterlichen Gesellschaft war die Problematik des Eherechts ein sehr kontroverses Thema. Anhand der Werke Wolframs von Eschenbach, Parzival und Willehalm, wird die Problematik exemplarisch verdeutlicht. Mit Hilfe der textorientierten Analyse und...

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