VG-Wort Tantieme
Meldesystem T.O.M. (Texte Online Melden)
Autor:innen müssen für die Nutzung des Online Meldesystems den Vertrag im Vorfeld zusenden. Erst nachdem der unterschriebene Vertrag bei der VG Wort eingetroffen ist, wird man Sie für das Online-Meldesystem freischalten. Eine Kopie per Fax oder Scan reicht nicht aus. Die Anträge für einzelne Titel können online oder telefonisch bestellt und nach dem Ausfüllen via Post an die VG Wort gesendet werden.
Was ist die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)?
Seit der Reform des Urheberrechts von 1972 steht Ihnen als Autor für das Ausleihen, Kopieren und Einscannen Ihrer Werke u.a. in öffentlichen Bibliotheken sowie für die Nutzung von Artikeln in Pressespiegeln und für Nachdrucke in Schulbüchern eine Vergütung zu. Daher müssen öffentliche und private Einrichtungen, die Kopiergeräte aufstellen oder Geräte mit Kopierfunktionen (Faxe, Scanner) betreiben, Gebühren an die VG Wort abführen. Diese Tantieme aus Zweitnutzungsrechten werden dann von der VG Wort verwaltet. Aufgabe der VG Wort ist es, als nicht gewinnorientierte Organisation die ihr vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. Sie nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten ein und gibt diese an die Rechteinhaber:innen der gemeldeten Werke weiter. Autor:innen, Übersetzer:innen und Verleger:innen von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die als Urheber bei der VG Wort per Meldekarte oder per Onlinemeldung wahrgenommen wurden, haben einen Anspruch auf Ausschüttung (Anmeldefristen beachten!).
Wie kann ich an der Ausschüttung teilnehmen?
Als Autor:innen müssen Sie zuerst mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag schließen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie sich bei der VG Wort registrieren müssen. Grundsätzlich haben Sie dazu zwei Möglichkeiten: entweder per Meldekarte oder per Onlineverfahren. Per Meldekarte füllen Sie alle Formulare schriftlich aus und senden diese der VG Wort zu (als Eingangsdatum gilt der Poststempel). Die wesentlich komfortablere Variante ist das Online-Meldeverfahren. Hierfür haben wir Ihnen einen Link bereitgestellt, der Sie direkt zur VG Wort Online Meldung führt, sodass sie schnellstmöglich von der Ausschüttung profitieren können. Nach der Registrierung erhalten Sie per email Ihre Zugangsdaten zum Meldesystem, sodass Sie Ihr Buch melden können.
Wie hoch ist die Ausschüttung an Autoren?
Das Autor:innenhonorar für wissenschaftliche Titel wird einmalig ausgeschüttet. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich jedoch nach den Einnahmen der VG Wort innerhalb eines Jahres, dem feststellbaren Ausmaß der Nutzung eines Werkes, der Anzahl der eingegangenen Meldungen sowie nach dem Umfang eines Buches. Die Bücher werden unabhängig von ihrem Format bewertet bei
49 bis 100 Druckseiten mit Faktor 0,7
101 bis 300 Druckseiten mit Faktor 1,0
301 bis 500 Druckseiten mit Faktor 1,1
501 bis 700 Druckseiten mit Faktor 1,2
701 bis 900 Druckseiten mit Faktor 1,3
901 bis 1.100 Druckseite n mit Faktor 1,4
über 1.100 Druckseiten mit Faktor 1,5
Ausschüttungsquoten der VG Wort
Die Höhe der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten für wissenschaftliche Titel entnehmen Sie der aktuellen Quotenübersicht. Nachfolgend die VG-Wort Quotenübersichten der letzten 12 Jahre (2011-2022).
Abteilung Wissenschaft
VG-Wort_Quotenuebersicht_2022_fuer_2021
VG-Wort_Quotenuebersicht_2021_fuer_2020
VG-Wort_Quotenuebersicht_2020_fuer_2019
VG-Wort_Quotenuebersicht_2019_fuer_2018
VG-Wort_Quotenuebersicht_2018_fuer_2017
VG-Wort_Quotenuebersicht_2017_fuer_2016
VG-Wort_Quotenuebersicht_2016_fuer_2015
VG-Wort_Quotenuebersicht_2015_fuer_2014
VG-Wort_Quotenuebersicht_2014_fuer_2013
VG-Wort_Quotenuebersicht_2013_fuer_2012
VG-Wort_Quotenuebersicht_2012_fuer_2011
VG-Wort_Quotenuebersicht_2011_fuer_2010
Quelle: VG-Wort
Welche Voraussetzungen müssen Autor:innen erfüllen?
Bezugsberechtigt sind Urheber:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland, Angehörige von Staaten der Europäischen Union und der Schweiz. In Österreich oder der Schweiz ansässige Autor:innen melden sich nicht bei der VG Wort, sondern bei der jeweiligen Organisation in ihrem Land (LITERAR-MECHANA bzw. Litteris). An der Ausschüttung nehmen Sie einmalig teil, wenn Ihre Arbeit in einem Verlag publiziert wird. Ihr Buch erhält von uns eine ISBN und wird bei der VLB (Verzeichnis Lieferbarer Bücher) gemeldet. Da die Vergütung als Entschädigung für das Nutzen von Texten in Bibliotheken durch Ausleih- und Kopiervorgänge gedacht ist, ist eine angemessene Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken erforderlich. Konkret bedeutet dies, dass ein Titel an wenigstens fünf Standorten vorhanden sein muss. Die Deutsche Nationalbibliothek erhält von uns zwei Pflichtexemplare, der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover senden wir ein weiteres zu. In der Regel werden unsere Titel innerhalb eines Jahres noch in den Bestand mindestens drei weiterer Bibliotheken aufgenommen, sodass Sie Anspruchsberechtigte:r der VG Wort sind. Voraussetzung ist, dass Ihre Arbeit mehr als 50 Seiten umfasst. Nach der Veröffentlichung Ihres Buches und Abgabe Ihrer Pflichtexemplare an die Bibliothek brauchen Sie sich nur noch bei der VG Wort registrieren und ein Wahrnehmungsvertrag abzuschließen, sodass Sie zum nächsten Ausschüttungstermin Ihr zusätzliches Autorenhonorar erhalten. Ausschüttungstermin ist immer Juni/Juli des Folgejahres (Sie erhalten einen Scheck).
Anmeldefristen für die nächste Ausschüttung in 2023
Registrierung/ Wahrnehmungsvertrag:
Einsendeschluss für Wahrnehmungsverträge ist Samstag, der 31.12.2021 (24:00 Uhr / Posteingang).
Titelmeldung:
Einsendetermin für Ihre Titelmeldungen zur Ausschüttung 2023 ist Dienstag, der 31. Januar 2023 (24:00 Uhr / Posteingang).